Geräumte Gehwege, sichere Einfahrten – zum festen Monatspreis während der Saison. Wir übernehmen Räum- und Streupflicht, damit Sie bei Schnee und Eis nicht haften und nicht selbst raus müssen.
Als Grundstückseigentümer:in sind Sie für geräumte, sichere Gehwege verantwortlich – auch morgens um 6 Uhr. Mit dem Winterdienst-Abo übernehmen wir diese Pflicht zuverlässig für Sie.
Wir kontrollieren und räumen vor der üblichen Räumzeit, damit Gehwege sicher begehbar sind.
Ein Betrag pro Monat – während der gesamten Wintersaison, unabhängig davon, wie oft es tatsächlich schneit.
Sie beauftragen den Winterdienst schriftlich – die Räumpflicht wird vertraglich auf uns übertragen.
Gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Saisonzeitraum in der Regel 1. November bis 31. März, abgerechnet als fester Monatspreis. Bei außergewöhnlichen Schneemengen stimmen wir Zusatzleistungen vorher mit Ihnen ab.
Basierend auf Ihren Angaben aus dem Preisrechner senden wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot für die kommende Saison.
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen.
Wir melden uns in Kürze bei Ihnen mit einem Angebot für die Wintersaison.
Für kleinere Gehwege und unkomplizierte Zugänge.
Für Gehweg und Einfahrt, mit zusätzlicher Kontrolle im Tagesverlauf.
Für Grundstücke mit hohem Sicherheitsanspruch, inkl. Treppen und Rampen.
Und jemand muss vorher kontrolliert und geräumt haben. Wir übernehmen genau das – vertraglich, zuverlässig, dokumentiert. Sie öffnen die Tür und der Weg ist frei.
Sie geben online Gehweglänge, Einfahrt und Zugänge an.
Sie erhalten einen festen Monatspreis für die Saison.
Nach Vertragsschluss übernehmen wir Räum- und Streupflicht ab Saisonbeginn.
Größere Flächen, Firmenparkplätze oder außergewöhnliche Schneemengen lassen sich zusätzlich buchen. Abo-Kunden erhalten dafür bevorzugte Einsätze.
Wir starten zunächst in ausgewählten Bremer Stadtteilen. Durch feste Einsatzgebiete und gebündelte Räumtouren können wir auch bei starkem Schneefall zuverlässige Zeiten einhalten.
Liegt Ihr Grundstück außerhalb unseres aktuellen Gebiets? Fragen Sie trotzdem an.
Verfügbarkeit prüfenJa. Mit dem Vertrag übertragen Sie die kommunale Räum- und Streupflicht vertraglich auf uns. Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung.
Ja. Der Winterdienst läuft unabhängig vom Wochentag – bei Schneefall oder Glätte wird geräumt.
Auch reines Streuen bei Blitzeis oder gefrierendem Tauwasser ist Teil des Abos – abhängig vom gewählten Paket.
Wir setzen vorrangig abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand ein. Streusalz kommt nur ein, wo es zulässig und nötig ist.
In der Regel vom 1. November bis zum 31. März. Der genaue Zeitraum wird im Vertrag festgehalten, abgerechnet wird jeweils ein fester Betrag pro Monat.
Ja, viele Kund:innen kombinieren beide Abos. Fragen Sie einfach nach einem gemeinsamen Angebot.
Ja. Das Winterdienst-Abo läuft für die vereinbarte Saison und verlängert sich, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Smart Service Lampa
Einzelunternehmen
Dwerhagenstraße 17a
28719 Bremen
Benjamin Lampa
Telefon: +49 156 79827981
E-Mail: smart-service@mail.de
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen.
gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Benjamin Lampa, Dwerhagenstraße 17a, 28719 Bremen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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